Wer zahlt meine Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall/Wegeunfall?
Nach einem Arbeits-/Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten von Behandlung, Reha oder Unfallrente. Auch bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg springt sie ein.
Wann muss ich einen D-Arzt aufsuchen?
Bei einem Arbeits-/Wegeunfall und bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeits-/Wegeunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Die verletze Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden.
Was ist ein D-Arzt?
D-Arzt bedeutet Durchgangsarzt. Dieser ist Facharzt mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie. Er hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung erhalten und ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.
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